Im österreichischen Recht ist der Haftrücklass eine Absicherung für den Fall, dass der Auftragnehmer die ihm aus der Gewährleistung obliegenden Pflichten und Vereinbarungen nicht erfüllt. Üblicherweise beträgt der Haftrücklass drei bis fünf Prozent vom Kaufpreis und kann vom Auftraggeber einbehalten werden. Geisselhofer & Partner berät Sie gerne zu den Möglichkeiten, dieses Risiko effektiv abzusichern.